Tagfahrlichtpflicht für alle E-Bikes
dies gilt ab dem 1. April 2022
auch für 25km/h,
sportliche E-MTB’s,
E- Gravel und E-Rennräder.
Was genau beinhaltet das neue Gesetz?
- Das Vorderlicht muss am Tag auch bei guter Sicht immer eingeschaltet sein
- Das Licht muss auf 100 Meter sichtbar sein und es gibt keine Vorschrift zur Lichtstärke
- Das Rücklicht muss immer montiert und bei schlechter Sicht eingeschaltet sein
- Das Vorderlicht darf nicht blinken und nicht blenden
- Jegliche Art von Beleuchtung, auch eine nicht festinstallierte, ist erlaubt